Winterdienst

Winterdienst in der Gemeinde Wasserliesch – Auch die Anlieger müssen räumen

Auch wenn der ein oder andere Anfang Dezember vom Wintereinbruch in der Region überrascht wurde, so befindet sich der Werkhof Wasserliesch bereits seit Anfang November in Bereitschaft für den Winterdienst.

Mit dem Winterdienst kommt die Gemeinde Wasserliesch ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht nach.

Die Gemeinde ist zum Winterdienst jedoch nur auf verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen verpflichtet.

Der dazu jährlich erarbeitete Streuplan der Gemeinde  legt die Verkehrsbereiche fest, die durch den Werkhof der Gemeinde gestreut werden.

Dabei handelt es sich um wichtige Verkehrswege, Gefahrenstellen, um Steigungsstrecken und Einmündungsbereiche.

Die Mitarbeiter nehmen – je nach Bedarf und Wetterlage – eine Priorisierung vor und entscheiden über die Reihenfolge der Streueinsätze. Seit diesem Jahr stehen zwei Fahrzeuge – ausgerüstet mit Streugerät und Räumschild/Bürste – für den Winterdienst bereit.

Für die Straßen und Straßenabschnitte gilt – ebenso wie für die im Streuplan nicht erwähnten Straßen – die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wasserliesch. Danach sind jedoch vorrangig die Anlieger verpflichtet, nicht nur den Bürgersteig von Schnee und Eis, sondern auch die ihrem Grundstück zugewandte Hälfte der Fahrbahn zu räumen. Sinngemäß heißt es darin:

Wird durch einsetzende Schneefälle die Benutzung der Fahrbahn erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Dabei ist der Schnee so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt wird. Nächtlicher Schneefall ist bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeiten (7.00 – 19.00 Uhr) zu räumen. Dies gilt auch für vorhandene Gehwege entlang des eigenen Grundstücks. Ist ein solcher nicht da, so gilt ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.

Durch diese Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer war es bislang möglich, von der Erhebung sogenannter Straßenreinigungsgebühren abzusehen.

Auch wenn wir uns bestens auf einen Wintereinbruch eingestellt haben, stößt der Winterdienst bei bestimmten Wetterlagen an seine Grenzen.

Alle Verkehrsteilnehmer sollten bei Schnee und Eis entsprechende Vorsicht walten lassen. Geeignetes Schuhwerk beugt Stürzen vor. Eine dem Straßenzustand angepasste Fahrgeschwindigkeit vermindert das Risiko von Unfällen und manchmal ist es besser, das eigene Fahrzeug auch mal stehen zu lassen.

Außerdem bittet die Gemeindeverwaltung darum, die Autos so zu parken, dass die Winterdienstfahrzeuge gut durch die Straßen kommen. Falsch geparkte Autos erschweren oft das Freihalten von Straßen und Gehwegen.

Thomas M. Thelen, Ortsbürgermeister

Back To Top
Skip to content